AGB

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Angebote, Lieferungen, Leistungen sowie die Vergabe von Nutzungsrechten an Bildmaterial durch die XTRASYSTEM GmbH (fortan: „ZIK Images“) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan: „AGB“). Diese AGB gelten auch für alle zukünftige Geschäfte zwischen ZIK Images und dem Kunden.

Es gelten ausschließlich die AGB von ZIK Images. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

ZIK Images stellt dem Kunden Bilder bzw. Bildmaterial in digitaler Form zur Verfügung und räumt ihm gegen ein Nutzungshonorar jeweils ein einfaches Recht zur einmaligen Nutzung des ausgewählten Bildmaterials in dem vertraglich vereinbarten Umfang ein.

 

2. Nutzung der Bilddatenbank

a) Die ZIK Images Bilddatenbank ist über das Internet und Medienvermarktungsplattformen zugänglich.

 

b) Für die Freischaltung des Zuganges zu der ZIK Images Bilddatenbank bedarf es einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

 

c) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Hat der Kunde eine missbräuchliche Verwendung seiner Zugangsdaten durch einen unberechtigten Dritten zu vertreten, ist er zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet. Der Kunde hat ZIK Images unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis der Zugangsdaten erlangt hat.

 

d) ZIK Images ist berechtigt, jederzeit technische Änderungen oder Wartungsarbeiten vorzunehmen, die zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit der Bilddatenbank führen können. ZIK Images wird sich bemühen, diese Ausfallzeiten gering zu halten. Ein Anspruch des Kunden auf eine ständige Erreichbarkeit der Bilddatenbank besteht nicht.

 

e) ZIK Images behält sich im Falle von Vertragsverletzungen vorbehaltlich weiterer Ansprüche das Recht vor, den Datenbank-Zugang des Kunden zu sperren. Für den Zeitraum der Sperrung ist der Kunde nicht verpflichtet, Kosten für den Zugang zur Datenbank zu entrichten.

 

3. Nutzung des Bildmaterials

a) ZIK Images verfügt über die Rechte der Urheber, Leistungsschutzberechtigten und sonstigen Berechtigten, die für die vertragsgemäße Nutzung des Bildmaterials erforderlich sind. Hiervon ausgenommen sind die Persönlichkeitsrechte Abgebildeter, die von entsprechenden Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte sowie Urheberrechte an abgebildeten Gegenständen wie z. B. Kunstwerken, Gemälden sowie Rechte an geschützten Kennzeichen wie z. B. Marken.

 

b) Der Kunde hat ZIK Images vorab mitzuteilen, welches Bildmaterial er in welchem Medium (z. B. Titel der Publikation, Internetadresse des Online Angebotes), zu welchem Zweck, über welchem Zeitraum, in welchem Umfang (Verbreitungsgrad) und auf welche (Nutzungs-)Art nutzen möchte. Sind diese Angaben ganz oder teilweise unzutreffend bzw. entspricht die tatsächliche Nutzung ganz oder teilweise nicht den Angaben des Kunden, ist eine Nutzungsrechtseinräumung hinsichtlich der abweichenden Nutzung nicht erfolgt. Der Kunde ist zum Ersatz eines hieraus entstehenden Schadens verpflichtet und hält ZIK Images insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

 

c) ZIK Images räumt dem Kunden an dem ausgewählten Bildmaterial ein Einfaches und nicht exklusives Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht zur einmaligen, nicht übertragbaren Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zwecks/ Umfanges ein. Jede Nutzung, auch für Werbezwecke, als Arbeitsvorlage oder für Layout- und Präsentationszwecke bedarf der vorherigen Einwilligung von ZIK Images. Weitergehende Nutzungen, wie z. B. für das Medium betreffende Werbemittel, Wiederholungen oder sonstige Weiterungen des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts bedürfen erneut der Einwilligung von ZIK Images.

 

d) Exklusivrechte und Sperrfristen müssen gesondert mit ZIK Images vereinbart werden. Bildmaterial mit den Vermerken „Sonderkonditionen“ und/oder „Honorarabsprache“ darf nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch ZIK Images genutzt werden. Wird das Bildmaterial ohne schriftlicher Freigabe von ZIK Images genutzt, hält der Kunde ZIK Images insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

 

e) Das Duplizieren und Archivieren des Bildmaterials sowie dessen Umgestaltung und/oder Bearbeitung über das normale Maß der Bildbearbeitung hinaus, sowie dessen Weitergabe bzw. Weiterübermittlung an Dritte, und die Übertragung, Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sowie die Einräumung von Nachdruckrechten ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von ZIK Images nicht zulässig. „Dritte“ in diesem Sinne sind auch andere Redaktionen desselben Unternehmens sowie Tochterunternehmen.

 

f) ZIK Images ist berechtigt, dem Kunden die Nutzung des Bildmaterials zu untersagen, wenn der Kunde gegen die Regelungen dieser AGB verstößt. Bereits entstandene Honoraransprüche von ZIK Images bleiben unberührt.

 

g) Jede Rechtseinräumung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der vereinbarten Vergütung.

 

4. Speicherung und Löschung des Bildmaterials

a) Das digitale Bildmaterial darf ab dem Download für den Zeitraum der aktuellen Produktion gespeichert werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes sind das digitale Bildmaterial sowie alle Kopien aus allen Speichermedien des Kunden zu löschen und sämtliche analog hergestellten Vervielfältigungsstücke zu vernichten. Eine Archivierung ist nicht gestattet.

 

b) Von der Löschungsverpflichtung sind die Vervielfältigungsstücke und/oder Kopien nicht umfasst, die die erlaubte Veröffentlichung dokumentieren.

 

5. Honorare

a) Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig, z. B. auch als Vorlage für Zeichnungen, Grafiken, zu Layoutzwecken, für Kundenpräsentationen und die Verwendung von Bilddetails, die Bestandteil eines neuen Werkes werden.

 

b) Das Honorar ist vor der tatsächlichen Nutzung mit ZIK Images zu vereinbaren. Wird keine gesonderte Honorarabsprache getroffen, gelten die Honorarsätze für die jeweilige Nutzung in der „Übersicht der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte“, herausgegeben von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), in ihrer jeweils letzten Fassung als vereinbart. Macht der Kunde keine genauen Angaben zur Nutzung, kann ZIK Images ein Pauschalhonorar berechnen.

 

c) Das vereinbarte Honorar ist vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung jeweils für eine einmalige Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zwecks für den vereinbarten Umfang und Sprachraum zu entrichten. Jede weitere und/oder wiederholte Nutzung ist erneut honorarpflichtig.

 

d) Wird ein mit dem Bildmaterial von ZIK Images bebildertes Objekt in einem weiteren Medium abgebildet (z. B. Buchumschlag, Plakat, Internetseite etc.) und ist das Motiv erkennbar, hat der Kunde ein erneutes Nutzungshonorar an ZIK Images zu entrichten.

 

e) Das Honorar ist für die Einräumung von Nutzungsrechten zu entrichten. ZIK Images ist berechtigt, dem Kunden das Honorar zu berechnen, auch wenn die beabsichtigte Nutzung nur teilweise erfolgt oder ganz unterbleibt. Ein bereits entrichtetes Honorar für eine unterbliebene Nutzung kann nicht erstattet werden.

 

6. Kosten & Gebühren

a) Mit der Zahlung der Service- und/oder Downloadgebühren erwirbt der Kunde weder Eigentums- noch Nutzungsrechte an dem Bildmaterial.

 

b) ZIK Images ist berechtigt, Downloadgebühren, Service-, Material- oder Transportkosten jederzeit anzupassen. Der Kunde wird über Kostenänderungen vorab informiert.

 

c) ZIK Images ist berechtigt, dem Kunden gegebenenfalls zu entrichtende Abgaben an die Künstlersozialversicherung für die jeweiligen Fotografen weiterzuberechnen.

 

7. Zahlungsbedingungen

a) Alle Nutzungshonorare und Gebühren nach diesen AGB, in Angeboten, Preislisten oder sonstigen Unterlagen verstehen sich in Euro, Netto und zuzüglich Mehrwertsteuer.

 

b) Rechnungen von ZIK Images sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

c) Honorarzahlungen müssen immer unter Angabe der Kundennummer, der ZIK Images Bildnummer der Bilder geleistet werden. Außerdem hat der Kunde anzugeben, welches Foto in welcher Publikation an welcher Stelle genutzt wurde.

 

8. Agentur- und Urhebervermerk, Belegexemplare

a) Der Kunde ist verpflichtet, einen Agentur- und Urhebervermerk anzubringen. Aus der Platzierung des Agentur- und Urhebervermerkes muss sich die Zuordnung zu dem jeweiligen Bild ersehen lassen. Bei Bildern mit dem Vermerk „Sonderkonditionen: No Credit“ darf kein Agentur- und Urhebervermerk erfolgen.

 

b) Von jeder Veröffentlichung des Bildmaterials hat der Kunde ZIK Images unverzüglich unaufgefordert kostenlos ein vollständiges Belegexemplar der Print-Publikation oder einen Ausdruck bzw. Screenshot der betreffenden Internetseite mit der Angabe der ZIK Images Bildnummer des veröffentlichten Bildmaterials zu übersenden.

 

10. Haftung

a) Die Nutzung des ZIK Images -Bildmaterials entbindet den Kunden nicht von seiner journalistischen Sorgfaltspflicht. Entstellungen und Verfälschungen in Bild, Grafik und/oder Text sowie Nutzungen, die zur Ehrverletzung oder der Verletzung allgemeiner Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen oder zur Verletzung geschützter Kennzeichen oder sonstiger Rechte Dritter führen, sind unzulässig. Der Kunde hält ZIK Images insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.

 

b) ZIK Images haftet für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ZIK Images.

 

11. Vertragsstrafe

a) Bei unberechtigter oder vertragswidriger Nutzung, Entstellung oder Weitergabe bzw. Weiterübermittlung des Bildmaterials, unberechtigter Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sowie bei unberechtigter Herstellung von Kopien in digitaler oder analoger Form (z. B. Diaduplizierung, Reproduktion) sowie Weitergabe bzw. -übermittlung an Dritte wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen je Foto eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des vereinbarten oder – sofern kein Honorar vereinbart wurde – des bei ZIK Images üblichen Nutzungshonorars fällig.

 

b) Unterbleibt der Agentur- und Urhebervermerk, hat ZIK Images Anspruch auf einen Zuschlag von jeweils 100 % auf das jeweilige Nutzungshonorar. Der Kunde hat ZIK Images insoweit von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten.

 

12. Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln.

 

b) Es gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies auch bei Lieferung von Bildmaterial und/oder die Nutzungsrechtsvergabe an ausländische Kunden.

 

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so sollen diese durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

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